Wie die Bundesregierung am 28. Oktober 2020 mit-teilte, wird der gesetzliche Mindestlohn bis zum 1. Juli 2022 auf 10,45 Euro brutto je Stunde erhöht. Das Bundeskabinett hat die vom Bundesminister für Arbeit und Soziales vorgelegte Dritte Verordnung zur Anpassung der Höhe des gesetzlichen Mindestlohns be-schlossen. Die Erhöhung des Mindestlohns von der-zeit 9,35 Euro brutto je Zeitstunde erfolgt in vier Stufen:
– zum 1. Januar 2021 auf 9,50 Euro
– zum 1. Juli 2021 auf 9,60 Euro
– zum 1. Januar 2022 auf 9,82 Euro
– zum 1. Juli 2022 auf 10,45 Euro