Arbeitnehmer mit längeren Fahrwegen sollen ab dem kommenden Jahr steuerlich entlastet werden. Ab 2021 steigt die Pendlerpauschale ab dem 21. Entfernungs-kilometer von 30 auf 35 Cent, von 2024 an noch weiter auf 38 Cent pro Kilometer. Diesen Betrag darf ein Arbeitnehmer pro Arbeitstag vom zu versteuernden Einkommen abziehen. Dabei zählt die einfache Entfernung. Die erhöhte Pendlerpauschale soll zunächst bis 2026 gelten.
Geringverdiener, die mit ihrem zu versteuernden Einkommen unterhalb des Grundfreibetrags liegen und deshalb keine Steuern zahlen müssen, bekommen eine sog. Mobilitätsprämie. Sie erhalten ab dem 21. Kilometer 14 Prozent der erhöhten Pendlerpauschale – also 4,9 Cent. Bei einem kürzeren Arbeitsweg besteht jedoch kein Anspruch.
Gesetzlicher Mindestlohn steigt zum 1. Januar 2021 auf 9,50 Euro
Wie die Bundesregierung am 28. Oktober 2020 mit-teilte, wird der gesetzliche Mindestlohn bis zum 1. Juli 2022 auf 10,45 Euro brutto je Stunde erhöht. Das Bundeskabinett hat die vom Bundesminister für Arbeit und Soziales vorgelegte Dritte Verordnung zur Anpassung der Höhe des gesetzlichen Mindestlohns be-schlossen. Die Erhöhung des Mindestlohns von der-zeit 9,35 Euro brutto je Zeitstunde erfolgt in vier Stufen:
– zum 1. Januar 2021 auf 9,50 Euro
– zum 1. Juli 2021 auf 9,60 Euro
– zum 1. Januar 2022 auf 9,82 Euro
– zum 1. Juli 2022 auf 10,45 Euro